DIE
ENPALS REGELUNG
(Enpals-Befreiung)
für Hobbymusiker
FRAGEN
UND ANTWORTEN ZUM THEMA
(erarbeitet
von www.helli.info - Helli Thaler)
oder
siehe auch:
aktualisierte NEWS in Sachen Enpals & Siae
neue Siae
/ Enpals Informationstelle der Provinz Bozen
bzw. die Neuerungen
vom Dezember 2007
oder FAQ (Fragen-Anworten) in Deutsch vom März 2011
(übersetzt von der italienischen Enpals-Homepage) |
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1. Ab
wann tritt das ENPALS Gesetz Italienweit für
Hobbymusiker in Kraft?
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Mit
dem Inkrafttreten der "Finanziaria", also
mit dem 1. Jänner 2007.
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2. Wer
fällt in den Genuss der neuen ENPALS Regelung?
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Hobbymusiker,
Studenten, Pensionisten und alle die bereits eine
Pensionsversicherung aufweisen können und aus
Musiker- oder Künstlertätigkeit ein Jahreseinkommen
bis zu 5.000,00 Euro jährlich haben.
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3. Bis
zu welchem Betrag gilt die ENPALS Befreiung?
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Die
ENPALS-Befreiung gilt bis zu einem Jahresbruttoeinkommen
von 5.000,00 Euro.
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4. Wie
errechnet sich der ENPALS Betrag (inklusive Steuern?)
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...
(genaue Berechnung wird bald online gestellt)
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5. Wenn
ich das ENPALS Limit überschreite, falle ich dann
automatisch im darauf folgenden Jahr in die Kategorie
Profimusiker und muss ENPALS zahlen?
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Nein,
die Befreiung ist jährlich anzusehen.
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6. Wenn
ich den ENPALS Freibetrag von Euro 5.000,00 überschreite,
muss ich da die gesamten ENPALS Beträge nachzahlen?
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Sofern
die anderen Bedingungen (Student, Pensionist oder
andere Pensionsversicherung) erfüllt sind, dann nur für
den Teil des Einkommens, welches die 5.000,00
Euro-Grenze überschreitet.
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7. Wie
verhalte ich mich bei einer ENPALS Kontrolle bei
Veranstaltungen?
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Die
Veranstaltungen müssen auf alle Fälle beim SIAE
gemeldet sein, dafür trägt im Normalfall
der Veranstalter Sorge. Bei einer Kontrolle erkläre
ich den Beamten, dass mein Jahreseinkommen aus
Musikertätigkeit unter 5.000,00 Euro jährlich liegt
und dass ich bereits in eine andere Pensionskasse
eingetragen, Pensionist, Jugendlicher unter 18 Jahren oder
Student bin. Dies kann mittels einer formlosen
Eigenerklärung gemacht werden. Es sei darauf
hingewiesen, dass Eigenerklärungen der Wahrheit
entsprechen müssen, anderenfalls muss man mit
strafrechtlichen Folgen rechnen.
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8. Wie
kann ich mich bei einer ENPALS Kontrolle als
Hobbymusiker ausweisen?
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Mittels
Eigenerklärung, wie oben in Punkt 7 beschrieben.
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9. Wie
sieht ein ev. Hobbymusiker-Nachweis aus?
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Eigenerklärung
für Hobbymusiker
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10. Muss
ich dem Veranstalter einen Hobbymusiker-Nachweis aushändigen?
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Nicht
zwingend, wäre aber zu empfehlen um bei einer
Kontrolle die Unterlagen bereits vorlegen zu können.
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11. Wie
verrechne ich mein Honorar mit dem Veranstalter?
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Sollte
die Gruppe nicht eine eigene Position (Gesellschaft
oder ähnl.) haben, so wird jeder Musiker sein Honorar
mittels einer Kostennote
für gelegentliche Mitarbeit abrechnen.
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12. Zahlt
der Veranstalter die Vorsteuer für mein Honorar ein?
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Ja,
und zwar innerhalb 16. des Folgemonats nach der
Bezahlung der Kostennote. Z.B. Auftritt 5. Jänner,
Zahlung 6. Jänner --> die Vorsteuer ist vom
Arbeitgeber (Veranstalter) innerhalb 16. Februar
mittels Einheitsformular F24 einzuzahlen.
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13. Muss
jeder einzelne Musiker in der Gruppe eine eigene
Kostennote an den Veranstalter stellen oder kann die
Gruppe eine Kostennote mit Gesamtbetrag durch eine
einzige Person stellen?
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Wie
bereits in Punkt 11 beschrieben, kann die Gruppe nur
dann eine einzige Rechnung stellen, wenn diese eine
eigene Position (Gesellschaft, Verein usw. ) hat.
Anderenfalls stellt jeder Musiker sein Honorar mittels
Kostennote in Rechnung.
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14. Wann
muss ich dem Veranstalter die Kostennote aushändigen?
Muss ich diese bereits bei der Veranstaltung
mitbringen?
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Nein,
die Kostennote kann auch nach der Veranstaltung
gestellt werden, sollte aber auf alle Fälle vor
Bezahlung ausgehändigt werden.
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15. Der
Veranstalter zahlt in bar nach dem Konzert, kann ich
die Kostennote Tage später nachreichen?
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Nein,
siehe Punkt 14.
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16. Muss
ich die Kostennote meiner Steuererklärung beilegen?
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Eine
Kopie der Kostennote mit der entsprechenden Bestätigung
vom Arbeitgeber (Veranstalter) über die erfolgte
Einzahlung der Vorsteuer muss bei den Steuererklärungsunterlagen
aufbewahrt werden und bei Verlangen durch das
Finanzamt vorgelegt werden.
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17. Muss
ich die Einzahlungsbestätigung für die Vorsteuer
beim Veranstalter einholen, wann erhalte ich diese?
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Der
Veranstalter als Steuersubstitut ist verpflichtet die Bestätigung
für die erfolgte Einzahlung der Vorsteuer
dem Musiker auszuhändigen bzw. zuzuschicken.
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18. Was
passiert wenn der Veranstalter die Vorsteuer nicht
einzahlt oder mir die notwendige Bestätigung nicht
aushändigt?
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Der
Musiker kann die Vorsteuer bei seiner Steuererklärung
nicht in Abzug bringen. Zudem sind für den
Veranstalter Verwaltungsstrafen für die nicht
erfolgte oder verspätete Einzahlung der Vorsteuer
vorgesehen.
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19. Wie
sieht einen Kostennote aus, kann ich diese im Web
downloaden?
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Ja,
einen Vordruck für Kostennote,
Eigenerklärung für
Hobbymusiker und Bestätigung
über bezahlte Vorsteuern für den
Veranstalter habe wir für euch zum Download
bereitgestellt.
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20. Wie
berechne ich die Vorsteuer meiner Kostennote?
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Ganz
einfach, Honorar 100,00 Euro --> Vorsteuer 20% also
20,00 Euro - Nettozahlung an den Musiker 80,00 Euro.
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21. Können
Kosten für Benzin, KM-Geld, Tel. usw. getrennt als
Spesen vom Honorar abgerechnet werden, muss dafür ein
getrennter Spesenbeleg an den Veranstalter gestellt
werden, gibt es dazu eine Vorlage.
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Im
Normalfall sind die Kosten für den Weg zum
Arbeitsplatz, also Auftrittsort, vom Musiker zu
tragen, eine separate Auflistung hätte deshalb keinen
Sinn, da vom Musiker erhaltene Summe als Honorar
gilt. Die Bereitstellung der Musikanlage
kann aber separat in Rechnung gestellt werden, z.B.
durch einen Anlagenverleiher, Verein oder ähnliches.
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22. Was
muss ich berücksichtigen, wenn ich mehrmals beim
gleichen Veranstalter (z.B. Hotel, Pub usw. …)
spiele?
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Selbstverständlich
kann ich auch mehrmals beim gleichen Veranstalter
spielen, sofern diese Gastspiele gelegentlich sind (lavoro
occasionale). Wenn ich aber für längere Zeit
kontinuierlich beim selben Veranstalter arbeite, so ist eine
andere Anstellungsform notwendig.
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23. Müssen
Auftritte bei geschlossenen Gesellschaften z.B.
Hochzeiten o.ä. auch gemeldet werden?
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Sofern
dafür ein Honorar bezahlt wird, selbstverständlich
ja.
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24. Wie
verhalte ich mich wenn ich bei einer Veranstaltung
kostenlos auftreten möchte?
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Die
Beweislast liegt in jedem Fall beim Musiker. Wenn ich
z.B. bei einem Benefizkonzert spiele erscheint dies
auch glaubwürdig, ebenso vielleicht bei einer
Geburtstagsfeier eines Freundes, bei einem Zeltfest
wohl eher nicht.
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25. Können
Hobbymusiker soweit Interesse besteht, die ENPALS
Meldung trotzdem machen?
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Wenn
jemand gerne sein Geld dafür ausgibt, obwohl er nicht
verpflichtet ist, nur zu.
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26. Wann
und wie werden diese Pensionsbeiträge der ENPALS an
die jeweiligen Personen ausbezahlt? Muss ich einen
Antrag stellen?
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Bei
Erreichen des Pensionsalters, sollte dies automatisch
erfolgen, ein Antrag wird aber wohl trotzdem kaum umgänglich
sein.
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27. Muss
ich als Hobbymusiker die „agibilità” besitzen
oder entfällt diese?
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Sofern
ich die Bedingungen im entsprechenden Artikel der
"Finanziaria" erfülle, nicht.
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28. Bleibt
die SIAE Meldung unverändert?
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Ja,
die SIAE hat eigentlich mit den ENPALS-Beiträgen
nichts zu tun, dies ist die Autorensteuer und nicht
die Pensionsversicherung.
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29. Wie
verhalte ich mich wenn ich im Ausland mit meiner Band
auftrete?
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Für
das Ausland gibt es das internationale Mod. E101,
welches das eigene Sozialversicherungsinstitut (INPS
u.a.) ausstellt. Dies bestätigt dass der Musiker
seine Sozialabgaben im Herkunftsland entrichtet oder
evtl. befreit ist. Somit sind dann im Ausland keine
Sozialabgaben mehr zu entrichten.
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30. Wie
verhält sich ein ausländischer Gast-Musiker, der mit
mir in meiner Band ab und zu mitspielt?
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Dies
hängt vom Herkunftsland des Gast-Musikers ab, das
muss im Einzelfall geprüft werden, dabei spielt auch
der Wohnsitz des Gast-Musikers eine erhebliche Rolle.
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31. Wie
verhält sich eine Band mit mehreren Musikern z.B.
Bigband usw., stellt jeder Musiker an den Veranstalter
eine Honorarnote?
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Wurde
bereits in Punkt 11 beantwortet, also sofern nicht in
einem Verein oder Gesellschaft organisiert, dann JA.
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