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 Informationen des MCC. Keine Gewähr !
 

 

Siae/Enpals/Inps-Informationsstelle

für die Provinz Bozen

mit Unterstützung des Kulturassessorrates

der Südtiroler Landesregierung
(Textquelle: Infostelle)

SIEHE AUCH FAQ;
DIE ENPALS REGELUNG 
(Enpals-Befreiung)  für Hobbymusiker

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM THEMA
oder NEWS vom Dezember 2007

oder FAQ (Fragen-Antworten) zum Thema Enpals (2011)

Aktuelle News zur Thematik: bitte hinunter scrollen !!!

 

Vorausgeschickt…

Die Bürokratie für die Kulturschaffenden ist in Italien in den letzten Jahren immer komplexer und undurchsichtiger geworden. Sie nimmt zu viel Zeit in Anspruch und behindert die Vorbereitung eines Events im Besonderen und die kulturelle Tätigkeit im Allgemeinen.

Auch arbeiten in Südtirol sehr viele Vereine und Verbände aus Tradition auf ehrenamtlicher Basis und gestalten mit ihrem Einsatz das Kulturgeschehen im ganzen Land. Sie opfern dabei ihre kostbare Freizeit und stellen sich in den Dienst der gesamten Bevölkerung.

Diese ehrenamtliche Tätigkeit ist das Um und Auf im kulturellen Geschehen in den Gemeinden, Bezirken und Tälern in unserem Land.

In den letzten Monaten hat die Bürokratie im Bereich der Kultur zugenommen, speziell im Bereich ENPALS/SIAE bzw. auch im Lizenzwesen.

Um Veranstalter, Organisatoren, MusikerInnen, SchauspielerInnen etc. von dieser zusätzlichen Belastung zu befreien, wird die Einrichtung einer Anlauf- bzw. Informationsstelle für alle von Vorteil sein.

Das Informationsbüro ist für Anfragen und Publikumsverkehr wie folgt geöffnet:

 

 

Adresse:

Südtiroler Bildungszentrum

Musterplatz 10
39100 Bozen

Tel: 0471 980455 -     Fax: 0471 980455

E-Mail: siae@sbz.it

 

Öffnungszeiten: Mittwoch: 14 -18 Uhr    

Aktuelle News auch auf der FB-Seite: https://www.facebook.com/SBZSiaeInps
oder Webseite: https://www.sbz.it/de/beratungsstelle-siae-/-enpals / hier finden sich auch Unterlagen und Formulare.

Betreut wird die Stelle von Thomas Maniacco und Dr. Oliver Blaha

 

 

 

 

Welche Informationen bekommt man in dieser Infostelle?

 

SIAE

(in direkter Zusammenarbeit mit der Zweigstelle in Bozen):

Anmeldungen für MusikerInnen/KomponistInnen/AutorInnen, die der Autorengesellschaft beitreten möchten

Auskunft über Tantiemen

Informationen über die Auszahlung der Tantiemen für die KünstlerInnen

Anmeldungen für MusikerInnen und AutorInnen bei der AKM Österreich bzw. GEMA Deutschland

Generelle Informationen im Bereich der Organisation von Veranstaltungen

Jegliche Informationen, die die italienische Autorengesellschaft betreffen

 

ENPALS

(in direkter Zusammenarbeit mit der Direktion der Drei Venezien/Triveneto in Vendig)

Generelle Informationen im Bereich der Organisation von Veranstaltungen

Anmeldungen für KünstlerInnen

Anmeldungen von KünstlerInnen (Inland / Ausland – Nicht-EU-BürgerInnen)

Informationen über Einzahlungen / Auszahlung der Beiträge für alle ArbeitnehmerInnen, die der Enpals unterliegen

Jegliche Informationen, die die Enpals betreffen

Organisation von Informationsabenden und Vorträgen mit ReferentInnen auf Landesebene

Aufklärungsarbeit in jeglicher Hinsicht

 

 

S.I.A.E.  Büros in Südtirol (aktuallisiert am 21.9.2020)

 

SIAE Bozen

Direktor: Dr. Cattani
Crispistrasse 9

39100 Bozen

Tel: 0471 973 058

Fax: 0471 979419
Email: bolzano@siae.it

Bürozeiten: Mo. bis Fr. von 9:00 bis 12:30
Nachmittag nach Vereinbarung: Mo. bis Do. 15:00 bis 16:15 Uhr
 

 

Siae Meran

Direktor: Gianluigi Dal Corso Sparkassenstrasse 10/11

39012 Meran

Tel.+ Fax: 0473 236 800
Notfall-Tel: 331 9330682
Email: meranosilandro@mandatarie.siae.it


B
ürozeiten: Di. bis Fr. von 8:30 bis 12:00

 

Siae Schlanders
Direktor: Gianluigi Dal Corso
Hauptstraße Nr. 120 (neu)- Rathaus

39028 Schlanders

Tel. + Fax: 0473 236800
Notfall-Tel: 331 9330682
Email: meranosilandro@mandatarie.siae.it


B
ürozeiten: Di. von 9:00 bis 12:30

 

Siae Brixen

Direktor: Dr. Carmelo Franzone
Köstlahnerstrasse 28

39042 Brixen

Tel: 0472 518169

Fax: X

Email: bressanone@mandatarie.siae.it

 

Bürozeiten: Mo./Di./Mi./Fr. von 9:00 bis 12:00

Siae Bruneck

Direktor: Diego Donati
Dietenheimerstr. 4

39031 Bruneck

Tel.: 0474 410 189
Fax: 0474 090 023
Email: brunico@mandatarie.siae.it

B
ürozeiten: Di. - Fr. von 9:00 bis 12:00 Uhr

 

  Siae Trient

Via Brigata Acqui 9/13

38122 Trient

Tel.: 0461 238015
Fax: 0461 238005
Email: trento@siae.it

 

Bürozeiten: Mo. bis Fr. von 9:00 bis 12:30

 

ENPALS Venedig

Cannareggio 1553/A

Calle Emo

30121 Venezia

Tel: 041 717 422 oder 041 7171 621

Fax: 041 717 328

 


News:
(vom 21. September 20):
- bald ist es soweit:  ab Donnerstag, 1. Oktober benötigt man anstelle des Pincodes für den Zugang zu den INPS-Seiten (Agibilità etc) den SPID: 
(SPID, das öffentliche System für die digitale Identität, ist die Lösung, die es Ihnen ermöglicht, mit einer einzigen digitalen Identität (Benutzername und Kennwort), die von Computern, Tablets und Smartphones genutzt werden kann, auf die Online-Dienste der Öffentlichen Verwaltung und der teilnehmenden Privatanbieter zuzugreifen.
- Der Spid ist kostenlos. 
- hier der link zu den Informationen für den Spid: https://www.spid.gov.it/
- wer den SPID bereits hat, kann mit diesem auf alle Internet-Seiten der öffentlichen Verwaltung zugreifen. https://www.inps.it/nuovoportaleinps/default.aspx…

News: (vom 9. März 20) zu: SIAE-Online / Musikprogramm digital, Borderó, GEMA, AKM? ... siehe eigene Seite. 

 

News: (vom 9. März 20) Voucher ? oder welche Art von Anstellung ist für Deejees und Musiker möglich? ... siehe eigene Seite.

 

News: (vom 24. Juni 19) Bollini SIAE ... siehe eigene Seite

 

News: (vom 26. Nov. 15) Agibilità - Die Südtiroler Infostelle für SIAE und ENPALS-Fragen, hat uns eine Anleitung zum Ausfüllen einer sogenannten "Agibilità" zur Verfügung gestellt. Das Dokument ist derzeit leider nur in Italienischer Sprache verfügbar. Eine deutsche Übersetzung soll folgen. Aber auch in der italiensichen Version wir Schritt für Schritt klar erläutert wie eine "Agibilità" korrekt ausgefüllt wird. Wir stellen das PDF-Dokument Hier als Download zur Verfügung - Hier anklicken!

 

News: (vom November 15) Endlich Klarheit für Deejay´s! Legal, etwa bei iTunes oder ähnlichen Portalen, gekaufte Titel dürfen gespielt werden wenn dafür eine Zahlungsbestätigung vorliegt. Alles andere bleibt natürlich illegal und darf nicht verwendet werden, bzw. sollte nicht einmal auf der benützen Festplatte vorhanden sein. Die komplette Mitteilung der Südtiroler SIAE-Infostelle gibts HIER: PDF-File: Endlich Klarheit für Deejay´s

 

News: (vom April 15) Die Regelung für Veranstaltungen bis 200 Besuchern wird wahrscheinlich mit der nächsten Überarbeitung auf 500 Besucher ausgedehnt. Laut Vorschlag sollen alle Veranstaltungen die in zugelassenen Lokalen oder Veranstaltungsstätten ausgerichtet werden nur mehr "meldungspflichtig" werden. Einziges Hindernis bei dieser "Sonderregelung" ist der Teil der Lärmbelästigung. Es wird sozusagen alles erlaubt sein - Hauptsache man stört niemanden in seiner Nachtruhe. Der Gesetzesvorschlag ist leider nicht bis ins letzte Detail durchdacht, da selbst Rechts- oder Linksradikale, radikale religiöse Vereinigungen oder selbst irgendwelche Extremisten ohne Lizenzansuchen Veranstaltungen durchführen können. Sie müssen es nur "melden" und auf keinen positiven Bescheid warten.

 

News: (vom 16.02.15) Richtlinien "Agibilitá + Denuncia Contributi ... nur mehr INPS"
Wie Walter Eschgfäller von der Südtiroler Infostelle für SIAE- und ENPALS-Angelegenheiten mitteilt, hatte dieser am letzten Montag ein Treffen mit dem Direktor Dr. Warasin der INPS Bozen. Grund: Gravierende Veränderungen mit 1. Jänner 2015.
- Mit dem Rundschreiben 154 vom 3. Dezember, wurde einiges abgeändert. Hier abrufbar: http://www.inps.it/bussola/VisualizzaDoc.aspx?sVirtualURL=%2fCircolari%2fCircolare%20numero%20154%20del%2003-12-2014.htm
- Das was man bisher über die Enpals-HP online abwickeln konnte (Agibilità, Denuncia contributi etc…) muss nun über die INPS-Plattform gemacht werden.
Alle Vereine müssen nun einen eigenen INPS Pincode anfordern, zudem braucht man auch eine Matricola INPS (die ENPALS Matrikelnummer ist für die Onlinemeldungen nicht mehr gültig).
Die Formulare und die HP sind wie üblich alle nur in Italienisch, keine Übersetzung weit und breit. Auch die diversen Mitteilungen gehen nur in Italienisch raus.
Das Autonomiestatut wird in gröbster Art und Weise verletzt.
Das ist noch nicht alles.
- Die Meldung (Denuncia contributiva) die man bisher mit Ach und Krach über die HP abwickeln konnte, müssen seit dem 1. Jänner 2015 mit dem Einheitsformular UNIEMENS abgewickelt werden. Um dieses Formular auszufüllen, bedarf es eines Steuerberaters bzw. eines Fachmanns. Dies hat mir auch Direktor Warasin bestätigt.
- http://lavoropiu.info/articoli/news/novit-dall-inps-integrazione-delle-dichiarazioni-contributive-ex-enpals-uniemens . Ohne Fachmann geht leider gar nichts mehr.
- Außer dem Rundschreiben gibt es leider keine Erklärung und auch keinen praxisorientierten Leitfaden um diese Erklärung auszufüllen. Auch gibt es beim Inps (NOCH) niemand, der sich wirklich mit der Materie auskennt bzw. beim Ausfüllen behilflich sein kann.
Unglaublich…. Walter Eschgfäller (Siae/Enpals Informationsstelle für die Provinz Bozen (Bildungszentrum).

 

News: (vom 21.11.14) Richtlinien "Veranstaltungen im Freien" ... der "Music & Cultur Club" hat einen Leitfaden für "Veranstaltungen im Freien" zusammengestellt. Es wird darin auf rechtliche Voraussetzungen und Gesetze hingewiesen. Alles auf Basis der Mitteilung Nr. 50/2014 des Südtiroler Gemeindenverbandes. Hier kann das Dokument herunter geladen werden.

 

News: (vom Oktober 14) Die Regelung für Veranstaltungen bis 200 Besuchern, welche eine Erleichterung beim Lizenzansuchen bringen sollte, wurde mit Art. 2, Abs. 2-bis des Landesgesetzes vom 13.5.1992, Nr. 13 umgesetzt, ist aber noch nicht unbedingt zufriedenstellend. Wir bleiben dran. Zudem ist die Regelung, zumal jetzt im Zuständigkeitsbereit der Gemeinden, nicht überall gleich. In der Gemeinde Bozen zum Beispiel etwas komplizierter als in anderen Gemeinden.

News: (vom Oktober 14) CHECK-LISTE FÜR VERANSTALTER
Die Informationsstelle hat uns auch einen sehr hilfreichen Folder für Veranstalter zu Verfügung gestellt. Sehr übersichtlich bietet das Dokument Infos zu Lizenzen, SIAE, ENPALS usw. Auch als Checkliste sehr hilfreich. HIER als doc-File

 

News: (vom 24.02.14) Die Südtiroler ENPALS-SIAE-Infostelle teilte uns folgendes mit:

Für alle, die gelegentlich (keine regelmäßige Termine) mal in einer Disco oder bei einem Fest auflegen, braucht es keine Eintragung bei der Enpals. Auch die „Richiesta Agibilità“ ist in diesem Fall hinfällig. Die Bezahlung dieser geringfügigen Tätigkeit (“Lavoro Occasionale Accessorio“) erfolgt mit den sogenannten Voucher, die der Arbeitgeber bei der örtlichen Inps-Stelle anfordern kann.
Die Höchstgrenze dafür ist mit 2.000,00 € (netto) pro Person und Jahr festgelegt.
Die ausgehändigten Voucher kann der Arbeitnehmer bei jedem Postamt einlösen. Der Betrag wird ihm in Bar ausbezahlt.
Wer allerdings kontinuierlich in einem Club auflegt, bzw. den limitierten Betrag von 2000 Euro (netto) pro Jahr überschreitet, muss - wie bisher üblich - durch den Arbeitgeber bei der Enpals eingetragen werden. Der Arbeitgeber muss in der Folge die vorgesehenen Rentenbeiträge (33 %) mittels F24 über die Bank an die Enpals/Inps einzahlen.
Diese Möglichkeit der „einfachen Entlohnung“ ist natürlich nicht auf Deejays/Musiker beschränkt, sondern kann auch für alle anderen geringfügigen Tätigkeiten genutzt werden, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
http://www.inps.it/docallegati/Mig/Doc/poa/pdf/Manuale_Internet_LOA-PEA.pdf


Kurzinfo mit einigen weiteren Details / auch auf Italienisch / italiano: Voucher per Dj e musicisti senza richiesta agibilitá

 

 

News: (vom 11.11.13) Die Südtiroler ENPALS-SIAE-Infostelle teilte uns folgendes mit:
"News in Bezug auf Hobby-Musiker aus dem Ausland":
Musiker die in Österreich oder einem anderem Europäischem Land (EU) versichert sind und ihre Sozialbeiträge in ihrem Heimatland bezahlen, können für ihre gelegentliche Tätigkeit in Italien auch die Eigenerklärung ausstellen.
Profis müssen das "A1" vorlegen und der Veranstalter muss die Agibilitá generieren. Bei Detailfragen sich an die Info-Stelle wenden.

 

News: (vom 28.01.13) Die Südtiroler ENPALS-SIAE-Infostelle teilte uns folgendes mit:
... es gibt (noch) nichts Neues.

Die Abwicklung erfolgt wie immer auf dem gleichen Weg. Entweder telematisch mit Pincode oder in der klassischen Papierform via Fax/Post.
Den Pincode muss man (Musiker, Firma etc..) nun über die neue INPS Seite ansuchen.
Vorausgesetzt natürlich, dass man bereits bei der Enpals eingetragen ist.
https://serviziweb2.inps.it/RichiestaPin/jsp/menu.jsp

Wie uns, von unseren Steuerexperten Dr. Oliver Blaha mitgeteilt wurde, sollten Vereine (oder auch andere Organisationen/Verbände) auf folgende Bestimmung achten: INTRASTAT

Bei Vereinen, die ausländische Musikgruppen beauftragen, um hier in Italien zu spielen, ist die MwSt. immer in Italien fällig, es muss aber grundsätzlich unterschieden werden:
a) Vereine, welche eine MwSt.-Nummer haben – hier muss die Rg. gemäß Art. 7-ter des DPR 633/72 integriert werden und die MwSt. in Italien abgeführt werden – ebenso ist eine INTRASTAT – Erklärung zu machen;

b) Vereine, welche KEINE MwSt.-Nummer haben – hier muss die ausländische Musikgruppe (immer gesetzt der Fall, dass diese nicht gelegentlich sondern professionell über eine ausländische MwSt.Position arbeitet) sich über eine ital. MwSt.-Position in Italien aktivieren und sämtliche Obliegenheiten erledigen. – Logischerweise ist hier auch keine INTRASTAT-Erklärung abzugeben.

 

 

News: (vom 19.12.11) Wie viele schon aus anderen Medien erfahren haben, wird die Enpals, in den kommenden Wochen oder Monaten in die INPS integriert. Bis auf weiteres bleibt der Ablauf aber noch wie gehabt (Agibilitá - Eigenerklärungen usw.) Sobald sich Änderungen ergeben, werden auch wir es auf unseren Enpals-Siae-Seite veröffentlichen.

Weihnachtsferien: Zudem hat uns das Südtiroler Enpals-SIAE-Info-Büro darüber informiert, dass es vom 20. Dezember bis 9. Jänner geschlossen bleibt.

 

News: (vom 3.3.11)

Fragen & Antworten (FAQ) zum Thema Enpals
Die Südtiroler Infostelle für SIAE und ENPALS hat einige "Fragen & Antworten", die in italienischer Sprache auf der Enpals Homepage zu finden, sind ins Deutsche übersetzt. Aufgegliedert für Fragen von "Arbeitnehmern", "Arbeitgebern", "Pensionisten". Zu finden sind diese Fragen & Antworten auf einer eigenen Seite "ENPALS-FAQ".

 


News:
(vom 15.1.11)

Bollini Siae für Eigenproduktionen
Die Beschaffung der Siae Bollini für die eigene CD, ist für viele Band eine Herausforderung bzw. ein sehr kompliziertes Unterfangen.
Wer es selbst versucht, ist der Verzweiflung nahe.
Das Ausfüllen der Unterlagen, die Anfrage an die Siae verschicken, den Betrag der zu zahlen ist ausfindig zu machen, Überweisung tätigen, die Bollini abholen bzw. sich schicken lassen und dann ans Presswerk schicken bzw. selbst auf die CD s zu kleben ist sehr zeitaufwendig.
Aus diesem Grund möchte die Enpals und Siae Informationsstelle den Bands ab sofort unter die Arme greifen und die Abwicklung in dieser Angelegenheit übernehmen.
Die Südtiroler SIAE / ENPALS Infostelle nimmt die Anfragen entgegen und übergebt den Bands die gewünschten Aufkleber.
Dafür wird nur eine Bearbeitungsgebühr berechnet.
Die Autorensteuer, die eventuell zu bezahlen ist, wird extra verrechnet.
Wer den Dienst in Anspruch nehmen will, kann sich Montag und Donnerstag, von 9-13 Uhr an die Enpals/Siae Infostelle, im Südtiroler Bildungszentrum, Dr. Streitergasse 20, 3. Stock, wenden.
Die Emailadresse wäre: walter.eschgfaeller@sbz.it oder info@sbz.it 

 

News: (vom 24.6.10)

Das Formular "A 1" ersetzt seit dem 1. Mai 2010 das zuvor genutzte Dokument "E 101".
Aufgrund der nun in Kraft getretenen Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 wird der Nachweis der Sozialversicherung von entsendeten Mitarbeitern innerhalb der Europäischen Union durch das neue Dokument A1 erbracht.
Es könnte sein, dass einige Stellen das neue Dokument noch nicht kennen bzw. nicht annehmen. In solchen Fällen bittet die SIAE-ENPALS Informationsstelle (Walter Eschgfäller, - Südtiroler Bildungszentrum, Dr. Streitergasse 1, Bozen - Tel: 0471 980455) um Kontaktaufnahme.
Im Rundschreiben der Enpals, vom 5. Mai 2010, sind alle wichtigen Informationen enthalten.
Für weitere Informationen steht die Informationstelle auch via Email oder telefonisch zur Verfügung.
Das Rundschreiben der ENPALS als PDF-Dokument zum Download.(in italienischer Sprache)

News: (vom 27.2.09)

Wie viele von Euch bereits wissen, arbeitet Walter Eschgfäller (Disco New - Liederszene) nebenbei in der Siae/Enpals Informationsstelle in Bozen. Die Stelle ist zwei Mal in der Woche (Montag und Donnerstag von 9 – 13 Uhr) offen. Das Büro befindet sich in den Räumen des Südtiroler Bildungszentrums in Bozen in der Dr. Streiter Gasse 20,  im dritten Stock.

Diese Informationsstelle möchte nach einer knapp zweijährigen Aufbauphase nun auch für alle Veranstalter und für die vielen jungen Musiker und Bands in Südtirol Anlaufstelle sein. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die zahlreichen jungen Musiker in diesem, für sie neuen Bereich kaum auskennen und auch nicht wissen, an wen sie sich wenden können um die nötigen Informationen in diesem Sachbereich zu bekommen.

Die Info-Stelle möchte sich nun verstärkt um diese jungen Südtiroler Musiker kümmern und die Informationsstelle in diesem Sinne auch erweitern.
Da viele junge Musiker vormittags in der Schule sind und das Büro nur bis 13 Uhr geöffnet ist, können die Interessierten ihre Fragen auch via E-Mail schicken.

Die Emailadresse wäre: walter.eschgfaeller@sbz.it oder info@sbz.it 

 

 

Bezüglich: Gesetz Nr. 296,

Amtsblatt vom 27.12.2006

testo in vigore dal: 1-1-2007

La Camera dei deputati ed il Senato della Repubblica approvato;IL PRESIDENTE DELLA REPUBBLICA Promulga la seguente legge: L. 296 G.U. 27.12.2006

Art. 1...188. Per le esibizioni in spettacoli musicali, di divertimento o di celebrazione di tradizioni popolari e folkloristiche effettuate da giovani fino a diciotto anni, da studenti, da pensionati e da coloro che svolgono una attivita‘ lavorativa per la quale sono gia‘ tenuti

al versamento dei contributi ai fini della previdenza obbligatoria, gli adempimenti di cui agli articoli 3, 6, 9 e 10 del decreto legislativo del Capo provvisorio dello Stato 16 luglio 1947, n. 708, ratificato, con modificazioni, dalla legge 29 novembre 1952, n. 2388, non sono richiesti se la retribuzione annua lorda percepita per tali esibizioni non supera l‘importo di 5.000 euro. Le minori entrate contributive per l‘ENPALS derivanti dall‘applicazione del presente

comma sono valutate in 15 milioni di euro annui.

 

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- Kostennote
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- Eigenerklärung Hobbymusiker
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- Bestätigung für bezahlte Vorsteuern
- Bestätigung für bezahlte Vorsteuern_Fac Simile

 

 

 

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